Seit 1988 bieten wir die Gefahrgutfahrerschulung an und bereiten Sie auf die Prüfung vor. Seit 2015 betreuen wir die Kunden der Fahrschule Klaus Berlinghoff.
Fahrerinnen und Fahrer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein) sein. Die rechtlichen Grundlagen sind die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahr)t und das Gefahrguttransport das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Termine und Anmeldung
Die nächsten Schulungen finden an den folgenden Terminen statt:
Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.Ihr könnt euch online anmelden:
Basiskurs
Fahrerinnen und Fahrer, die Gefahrgut in Versandstücken oder in loser Schüttung befördern, benötigen den Basiskurs. Der Basiskurs berechtigt zum Transport verpackter gefährlicher Güter (z. B. in Kartons, Fässern, Gasflaschen, IBC) und unverpackter gefährlicher Güter (z. B. in Absetzmulden).
Der Basiskurs ist außerdem Voraussetzung für die Aufbaukurse (Tanktransport, Sprengstoff, radioaktive Stoffe)
Fortbildung
Die ADR-Bescheinigung ist max. 5 Jahre gültig. Gefahrgutfahrer müssen deshalb innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres eine Fortbildungsschulung besuchen mit abschließender Erfolgskontrolle (Prüfung). Die Weiterbildung gilt für alle Gefahrgutfahrer.
Dauer
Basiskurs 2,5 Tage (19 Unterrichtseinheiten)
Fortbildung 1,5 Tage (12 Unterrichtseinheiten)
Abschluss
Theoretische Prüfung durch die IHK zu Bielefeld
Versand der ADR-Card (ADR-Schulungsbescheinigung im Scheckkartenformat) durch die IHK