Staplerschein-Ausbildung für Bediener von Gabelstaplern
„Staplerfahren kann doch jeder!“ Der sorglose Einsatz ungelernten Personals auf Staplern verursacht unnötige Risiken in Ihrem Betrieb. Viele durch Stapler verursachte Sach- und Personenschäden sind vermeidbar durch eine Schulung der Bedienerinnen und Bediener.
Rechtliche Grundlagen
Auf Grund der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften darf ein Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen (Stapler) beauftragen, die
- mind. 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind
- die im Führen des Staplers ausgebildet sind und geprüft wurden.
Der Lehrgang „Ausbildung Staplerfahrer“ vermittelt die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Staplern.
Als Unternehmer erfüllen Sie gleichzeitig die unternehmerische Verpflichtung gem.
- DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge (BGV D 27) und
- DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) : Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Arten von Flurförderzeugen
- Anforderungen an den Bediener von Gabelstaplern
- Standsicherheit
- Technik, Tragfähigkeit
- Sicherheitseinrichtungen
- Sondereinsätze
- Wartung und Pflege
- Funktions- und Sicherheitsprüfung
- Abschlussfragen (Theoretische Prüfung)
- Praktische Fahrübungen (Praktische Prüfung)
Dauer
1. Tag: theoretische Ausbildung und Prüfung
2. Tag: praktische Ausbildung und Prüfung
Übrigens: Wir schulen Ihre Mitarbeiter auch vor Ort.
Abschluss
Theoretische und Praktische Prüfung
Staplerschein (Bedienerausweis)
Zertifikat
Jährliche Unterweisung für Flurförderzeuge nach § 4 BGV A1
Dauer: 1/2 Tag